Diese Unterklasse umfasst: – allgemeine Reinigung von Gebäuden aller Art, wie: ● Büros ● Wohnhäuser und Wohnungen ● Fabriken ● Geschäfte ● Anstaltsgebäude Diese Tätigkeiten betreffen in der Regel die Innenreinigung, wenngleich auch die Reinigung angrenzender Außenflächen wie Fenster und Fußwege eingeschlossen sein kann.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reinigung neu errichteter Gebäude (Baugrobreinigung) (s. 43.39.0) – Spezialreinigung wie Fensterreinigung, Reinigung von Kaminen, Öfen, Kesseln, Lüftungsschächten und Entlüftungsanlagen (s. 81.22.1 und 81.22.9) – Shampoonieren von Teppichen und Läufern sowie Reinigung von Vorhängen und Gardinen, auch in den Räumen des Kunden (s. 96.01.0)
Allgemeine Gebäudereinigung