Diese Unterklasse umfasst:
– Anlage und Pflege von:
● Parks und Gärten für:
● private und öffentliche Wohnungen
● öffentliche und halböffentliche Gebäude (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Kirchen usw.)
● Industrie- und kommerzielle Bauten
● kommunalen Flächen (Parks, Grünflächen usw.)
● Verkehrswegebegrünung (Straßen, Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken, Fußgängerzonen, Alleen, Wasserwege, Häfen)
● Baumstandorten
– Begrünung von:
● Gebäuden (Dachgärten, Fassaden, Innengärten usw.)
● Sportanlagen (Fußballplätze, Golfplätze usw.), Spielplätzen, Liegewiesen und andere Freizeitanlagen
● stehenden und fließenden Gewässern (Sammelbecken, Feuchtgebiete, Teiche, Schwimm- und Badeteichanlagen, Schwimmbecken, Wassergräben, Wasserläufe, Pflanzenkläranlagen)
– Anpflanzungen zum Schutz vor Lärm, Wind, Erosion, zum Sichtschutz und gegen Blendung
– Verpflanzarbeiten, Großbaumverpflanzung
– Baumpflege und Baumsanierung
– Anspritzbegrünung
– Renaturierung, Rekultivierung, Melioration nicht land- oder forstwirtschaftlicher Flächen
– Anlage und Pflege von Wasserrückhalteflächen u. Ä.
– Erdarbeiten, Anlegen von Wegen, Errichtung von Stützmauern und Zäunen u. ä. Tätigkeiten im Rahmen landschaftsgärtnerischer Gesamtwerke
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– kommerzielle Erzeugung von Pflanzen und Bäumen und damit verbundene Tätigkeiten (s. Abteilungen 01 und 02)
– Baumschulen und Forstbaumschulen (s. 01.30.2 und 02.10.0)
– Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (s. 01.61.0)
– Bautätigkeiten zur Landschaftsgestaltung (s. Abschnitt F)
– Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung (s. 71.11.3)