Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




8131 Berufe in der Fachkrankenpflege

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe sind mit der eigenständigen Pflege und mitverantwortlichen Betreuung von Patienten und Patientinnen in jeweils spezifischen medizinisch-pflegerischen Fachgebieten betraut.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


mit ärztlichen Fachkräften zusammenarbeiten und bei ärztlichen Maßnahmen assistieren 


pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen im jeweiligen medizinischen Fachgebiet auf ärztliche Weisung durchführen, z. B. Dialysegeräte anschließen und einstellen, Patienten und Patientinnen während des Dialysevorgangs beobachten und betreuen 


Medikamente verabreichen und den Gesundheitszustand von Patienten und Patientinnen sowie ihre Reaktion auf Behandlungen überwachen und aufzeichnen 


Patienten und Patientinnen sowie ihre Angehörigen psychosozial betreuen 


das Pflegepersonal in bestimmten medizinisch-pflegerischen Fachgebieten anleiten 


intensiven fachlichen Austausch mit anderen an der Pflege Beteiligten sowie mit ärztlichen und ggf. therapeutischen Fachkräften führen 


bei erforderlichen medizinischen Sofortmaßnahmen mitwirken, z. B. Wiederbelebungsmaßnahmen oder künstliche Beatmung vornehmen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


81313 Berufe in der Fachkrankenpflege – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8118 Medizinische Fachangestellte (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)


8210 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
SchlüsselTitel
8118Medizinische Fachangestellte (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)
8210Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)

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Kurztitel

Berufe in der Fachkrankenpflege

4Berufsuntergruppe

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