Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




8171 Berufe in der Physiotherapie

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe untersuchen Patienten und Patientinnen, wenden verschiedene Verfahren der physikalischen Therapie an und entwickeln therapeutische Konzepte.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


nach ärztlicher Verordnung individuelle Behandlungspläne und Übungsprogramme mit dem Ziel des Erhalts bzw. der Rehabilitation von Beweglichkeit und Muskelfunktionen erstellen 


Patienten und Patientinnen über ärztlichen und physiotherapeutischen Befund, Therapiekonzept, Zweck und Wirkungsweise von Übungen informieren 


Unterschiedliche Behandlungs- und Therapiekonzepte entwickeln, implementieren und anwenden, z. B. Maßnahmen aktiver und passiver Therapie durchführen 


Informationen über den Gesundheitszustand von Patienten und Patientinnen und ihre Reaktion auf die Behandlung aufzeichnen und an andere Gesundheitsfachkräfte weiterleiten, um eine kontinuierliche und umfassende Behandlung sicherzustellen 


in der klinischen Forschung tätig sein und neue Untersuchungs-, Behandlungs- und Therapiekonzepte entwickeln, Beratungen zu Themen, wie z. B. Gesundheitsförderung und Prävention, durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


81712 Berufe in der Physiotherapie – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten


81713 Berufe in der Physiotherapie – komplexe Spezialistentätigkeiten


81714 Berufe in der Physiotherapie – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8130 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung)
SchlüsselTitel
8130Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung)

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Kurztitel

Berufe in der Physiotherapie

4Berufsuntergruppe

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