Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




82332 Tätowierer/innen und Piercer/innen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten

Inhalt:


Diese Systematikposition umfasst alle Berufe im Bereich Körperschmuck, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe entwerfen Tattoos und tätowieren Körper mit Zeichen und Motiven oder sie verzieren (piercen) Körper mit subkutanem Körperschmuck.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Kunden und Kundinnen beraten und über mögliche Risiken aufklären 


Tattoovorlagen nach eigenen Vorstellungen oder Kundenwunsch erstellen 


Hautstellen desinfizieren und für die Behandlung vorbereiten 


Tattoos oder Piercings anbringen, gereizte Hautstellen bzw. Wunden versorgen und verbinden 


erforderliche Nachbehandlung mit Kunden und Kundinnen besprechen, Pflegeanweisungen geben 


Behandlungsplätze und Arbeitsmaterialien steril halten, Hygienevorschriften beachten
Zugeordnete Berufe (Beispiele):


82332-100 Tätowierer/in


82332-101 Piercer/in
Nicht einzubeziehende Berufe:


Fachkraft - Beauty und Wellness(82222)


Kosmetiker/in(82322)
SchlüsselTitel
82222Wellnessberufe – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
82322Berufe in der Kosmetik – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Piercer/in
  • Tätowierer/in

Kurztitel

Tätowierer, Piercer - Fachkraft

5Berufsgattung

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