Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




8239 Aufsichtskräfte – Körperpflege

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Bereich Körperpflege. Sie arbeiten in der Regel praktisch im Betrieb mit, führen Dienstleistungen in der Körperpflege durch und beaufsichtigen die Arbeit ihrer Mitarbeiter/innen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Kunden und Kundinnen hinsichtlich Haarpflege, Trendfrisuren, Typveränderung und kosmetischer Produkte beraten 


praktisch mitarbeiten, Haare schneiden, Frisuren formen, Dauerwellen legen, Haare färben, Haare und Kopfhaut behandeln, kosmetische Behandlungen, je nach Hauttyp und -zustand, durchführen 


Mitarbeiter/innen fachlich unterstützen, z. B. Vorstellen und Erklären von Modetrends und ihren Techniken 


Haar-, Haut- und Körperpflegemittel, Kosmetikartikel, Werkzeuge und Geräte zur Haarpflege auswählen und einkaufen, ihre Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel sicherstellen 


den Personaleinsatz planen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben 


Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Terminen überwachen 


Mitarbeiter/innen anleiten und motivieren, bei deren Weiterbildung mitwirken
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


82393 Aufsichtskräfte – Körperpflege

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Kurztitel

Aufsicht - Körperpflege

4Berufsuntergruppe

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