Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Bereich Körperpflege. Sie arbeiten in der Regel praktisch im Betrieb mit, führen Dienstleistungen in der Körperpflege durch und beaufsichtigen die Arbeit ihrer Mitarbeiter/innen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Kunden und Kundinnen hinsichtlich Haarpflege, Trendfrisuren, Typveränderung und kosmetischer Produkte beraten
praktisch mitarbeiten, Haare schneiden, Frisuren formen, Dauerwellen legen, Haare färben, Haare und Kopfhaut behandeln, kosmetische Behandlungen, je nach Hauttyp und -zustand, durchführen
Mitarbeiter/innen fachlich unterstützen, z. B. Vorstellen und Erklären von Modetrends und ihren Techniken
Haar-, Haut- und Körperpflegemittel, Kosmetikartikel, Werkzeuge und Geräte zur Haarpflege auswählen und einkaufen, ihre Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel sicherstellen
den Personaleinsatz planen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben
Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Terminen überwachen
Mitarbeiter/innen anleiten und motivieren, bei deren Weiterbildung mitwirken
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
82393 Aufsichtskräfte – Körperpflege
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