Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege. Sie planen, organisieren und kontrollieren die Abläufe in sozialen bzw. sozialpädagogischen Einrichtungen und sorgen für die notwendige Infrastruktur.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Kindergärten, Kindertagesstätten leiten oder organisatorische, verwaltende und koordinierende Aufgaben in sozialen bzw. sozialpädagogischen Einrichtungen wahrnehmen
die pädagogische Betreuung, die Gestaltung sowie das Angebot an Aktivitäten und die Infrastruktur in Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenheimen regeln
das Arbeits- und Bildungsangebot von Behindertenwerkstätten planen, organisieren und weiterentwickeln
Mitarbeiter/innen anleiten, führen und motivieren, Arbeitsbesprechungen planen und durchführen, Aufgaben verteilen und delegieren und die zeitgerechte Erledigung überwachen
das Budget festlegen und verwalten, Ausgaben kontrollieren und einen effizienten Ressourceneinsatz sicherstellen
die Einrichtung nach außen repräsentieren und vertreten, Kontakte mit Eltern, Behörden oder Trägereinrichtungen pflegen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
83193 Aufsichtskräfte – Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege
83194 Führungskräfte – Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege
Nicht einzubeziehende Positionen:
8139 Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
8419 Führungskräfte – Allgemeinbildende Schulen