Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Hauswirtschaft und in der Verbraucherberatung. Sie planen, organisieren und überwachen die Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz sowohl in hauswirtschaftlichen Großbetrieben als auch in Privathaushalten oder in der Beratung, z. B. bei Verbraucherorganisationen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
für eine optimale, abwechslungsreiche und gesunde Verpflegung der Gäste bzw. Bewohner/innen sorgen
Speisepläne erstellen, die Zubereitung der Mahlzeiten veranlassen
Vorratshaltung überwachen, notwendige Einkäufe organisieren oder selbst erledigen
Reinigungspläne aufstellen, Wohnräume pflegen, ggf. Verträge mit Fremdfirmen abschließen
Textil- bzw. Wäschepflege organisieren und überwachen, Bestand verwalten
allgemeine kaufmännische, organisatorische und Personalaufgaben erledigen, z. B. Kostenkalkulationen durchführen, Budgets erstellen und überwachen
Mitarbeiter/innen anleiten, bei deren Weiterbildung mitwirken, den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überwachen, z. B. in Bereichen wie Lebensmittelrecht, Hygiene, Unfallverhütung oder Jugendarbeitsschutz
Beratung und Information von Einzelpersonen oder Gruppen in Bereichen wie Ernährung, Haustechnik oder Energie sicherstellen und organisieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
83293 Aufsichtskräfte – Hauswirtschaft und Verbraucherberatung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2939 Aufsichts- und Führungskräfte – Speisenzubereitung
6329 Aufsichts- und Führungskräfte – Hotellerie
6339 Aufsichts- und Führungskräfte – Gastronomie und Systemgastronomie