Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung und Betrieb des Auswärtigen Amtes sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland oder am Sitz internationaler Organisationen – Verwaltung, Erbringung und Unterstützung von zur Verbreitung im Ausland bestimmten Informations- und Kulturdiensten – über internationale Organisationen oder anderweitig geleistete Hilfe für Entwicklungsländer – Gewährung von Militärhilfe an das Ausland – Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Außenhandel, internationalen Finanzgeschäften und auslandsbezogenen technischen Fragen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – internationale Katastrophen- und Flüchtlingshilfe (s. 88.99.0)
Auswärt.Angelegenheiten
Auswärtige Angelegenheiten