Inhalt:
Angehörige dieser Berufe lehren und forschen an Universitäten und Hochschulen und betreuen Studierende.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Vorlesungen, Seminare oder Übungen durchführen, den Studierenden wissenschaftliches Grundlagen- und Spezialwissen vermitteln
die Studierenden zur Diskussion anregen und zu selbstständigem Arbeiten und eigenständigem Denken anleiten
Lehrmaterialien konzipieren bzw. selbst erstellen, Laboratorien, Sammlungen und Bibliotheken betreuen
Leistungsnachweise, z. B. Klausuren vorbereiten, durchführen und korrigieren, Themen für schriftliche Hausarbeiten vergeben, Arbeiten bewerten, Prüfungen abnehmen und bewerten
die Studierenden beraten und betreuen, z. B. Studienfachberatungen durchführen, Examens- und Promotionskandidaten und -kandidatinnen betreuen
Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wahrnehmen, z. B. empirische Untersuchungen organisieren
Forschungsergebnisse in Fachzeitschriften und -büchern veröffentlichen oder sie auf internationalen Fachkongressen präsentieren
Stellungnahmen oder Gutachten, z. B. zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Arbeit von Kollegen und Kolleginnen, verfassen
als Fachbeiratsmitglieder über Angelegenheiten wie Forschung und Lehre, Erwerb und Verteilung von Drittmitteln sowie die Berufung von Kollegen und Kolleginnen mitentscheiden
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
84304 Berufe in der Hochschullehre und -forschung – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
2710 Berufe in der technischen Forschung und Entwicklung (ohne Spezialisierung)