Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben in der Hochschullehre und -forschung. Sie planen, leiten, koordinieren und evaluieren die allgemeinen Aktivitäten von Hochschulen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
die laufenden Geschäfte an Hochschulen und Akademien planen, leiten und koordinieren
die Aktivitäten und erzielten Ergebnisse der Hochschule kontrollieren und entsprechende Berichte vorlegen
Ziele, Strategien, Politiken und Programme für die Hochschule festlegen und implementieren
Budget verwalten und festlegen, Ausgaben kontrollieren und einen effizienten Ressourceneinsatz sicherstellen
über die Verteilung von Grundstücken und Räumen sowie von zugewiesenen Stellen und Mitteln entscheiden
die Leistung der Hochschule im Vergleich zu den festgelegten Zielen und Richtlinien überwachen und evaluieren
Kommissionen, z. B. für Studium und Lehre, für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, für Planung und Haushalt, Raum- und Bauangelegenheiten, leiten
die Sitzungen von Konzil, Senat, Ausschüssen und Kommissionen einberufen, leiten und deren Beschlüsse vollziehen
die Auswahl von Professoren leiten bzw. genehmigen
die Hochschule nach außen repräsentieren
die Einhaltung der relevanten Gesetze und Bestimmungen durch die Hochschule sicherstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
84394 Führungskräfte – Hochschullehre und -forschung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2719 Führungskräfte – Technische Forschung und Entwicklung