Diese Gruppe umfasst das Abhalten von post-sekundärem, nicht tertiärem Unterricht und Kursen und die Erteilung von Abschlüssen auf Bachelor-, Graduierten- und Postgraduiertenebene. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss mindestens der Sekundarstufe II.
Diese Gruppe umfasst nicht: – Erwachsenenbildung nach der Definition in Gruppe 85.5
Tertiärer u.post-sekun- därer,n.tert.Unterricht
Tertiärer u.post-sekundärer,n.tert.Unterricht
Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht