Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)




85.42.3 Verwaltungsfachhochschulen

Diese Unterklasse umfasst:
– Unterricht, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses führt und ausschließlich zu einer Tätigkeit im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Sozialversicherung) befähigt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern angeboten, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermitteln.

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Ausbildung (Verwaltungsfachhochschulen)
  • Berufsbildender Postsekundarunterricht (Verwaltungsfachhochschulen)
  • Dozenten, selbstständige, in der Lehre tätig an Verwaltungsfachhochschulen
  • Fachhochschulen (Verwaltungsfachhochschulen)
  • Hochschulen (Verwaltungsfachhochschulen)
  • Postsekundarunterricht, berufsbildender (Verwaltungsfachhochschulen)
  • Schulungsheime von Verwaltungsfachhochschulen
  • Schulungsheime von Verwaltungshochschulen
  • Unterricht (Verwaltungsfachhochschulen)
  • Verwaltungsfachhochschulen

Kurztitel

Verwaltungsfach- hochschulen

Mitteltitel

Verwaltungsfachhochschulen

Langtitel

Verwaltungsfachhochschulen

5Unterklasse

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