Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen, die im Freien oder in Gebäuden stattfinden (diese Anlagen können offen, geschlossen oder lediglich überdacht und mit Zuschauersitzplätzen ausgestattet sein): ● Fußball-, Hockey-, Kricket- und Rugbystadien ● Rennbahnen für Auto-, Hunde- oder Pferderennen ● Schwimmbäder und -stadien ● Leichtathletikstadien ● Wintersportarenen und -stadien ● Eishockeystadien ● Boxstadien ● Golfplätze ● Bowlingbahnen – Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Vereinigungen, in deren eigenen Einrichtungen Diese Unterklasse umfasst das Management dieser Einrichtungen und die Bereitstellung von Betriebspersonal.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Skiliften (s. 49.39.9) – Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (s. 77.21.0) – Fitnesszentren (s. 93.13.0) – Tätigkeiten in Parks und an Stränden im Zusammenhang mit Sport, Erholung und Freizeit (s. 93.29.0)
Betrieb von Sportanlagen