Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




9339 Aufsichtskräfte – Kunsthandwerk und bildende Kunst

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Bildhauerei, Drechslerei und Spielzeugherstellung, in der Wachszieherei, im Vergolderhandwerk oder in anderen Bereichen der bildenden Kunst. Sie steuern und überwachen Arbeitsabläufe, führen besonders anspruchsvolle Arbeiten selbst durch und übernehmen organisatorische und kaufmännische Aufgaben.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


über die Materialauswahl und -beschaffung entscheiden 


Kennzahlen, wie beispielsweise Holzbedarf und Fertigungszeiten, berechnen, sicherstellen, dass ausreichend Betriebs- und Hilfsmittel auf Lager sind 


Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern 


Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben, Qualitätskontrollen durchführen sowie die Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen 


organisatorische, kaufmännische und verwaltende Arbeiten durchführen, z. B. den Eingang von Rechnungen überwachen und überprüfen, Personaleinsatz planen 


mit Auftraggebern, Kunden und Kundinnen und Lieferanten verhandeln und zusammenarbeiten, Angebote und Kostenvoranschläge erstellen 


die Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


93393 Aufsichtskräfte – Kunsthandwerk und bildende Kunst
Nicht einzubeziehende Positionen:


9349 Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Keramik- und Glasgestaltung


9359 Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Metallgestaltung
SchlüsselTitel
9349Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Keramik- und Glasgestaltung
9359Aufsichtskräfte – Kunsthandwerkliche Metallgestaltung

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht - Kunsthandwerk,bildende Kunst

4Berufsuntergruppe

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