Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben im Bereich der Komposition musikalischer Werke, singen oder spielen Instrumente, leiten Ensembles und Orchester, treten vor Publikum auf und nehmen Musik im Studio auf.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Auftritte vorbereiten, Konzerte geben, Liedtexte schreiben, musikalische Werke komponieren, Aufnahmen im Studio machen
am Instrument bzw. mit der Stimme regelmäßig üben und proben, sich im Selbststudium mit Musikstücken vertraut machen, Gesangspartien oder Instrumentenstimmen erarbeiten
Ensembles bei Proben, Aufführungen und Aufnahmen dirigieren, organisatorische Aufgaben im Musikbetrieb übernehmen, z. B. Konzerte inhaltlich planen, Ensembles zusammenstellen
Sänger/innen, Tänzer/innen oder Instrumentalisten und Instrumentalistinnen in der Regel am Klavier bei den Proben begleiten, Sounds, Film- und Werbemusik entwickeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
9411 Musiker/innen
9412 Sänger/innen
9413 Dirigenten/Dirigentinnen
9414 Komponisten/Komponistinnen
9418 Musik-, Gesangs- und Dirigententätigkeiten (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)
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