Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




941 Musik-, Gesangs- und Dirigententätigkeiten

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben im Bereich der Komposition musikalischer Werke, singen oder spielen Instrumente, leiten Ensembles und Orchester, treten vor Publikum auf und nehmen Musik im Studio auf.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Auftritte vorbereiten, Konzerte geben, Liedtexte schreiben, musikalische Werke komponieren, Aufnahmen im Studio machen 


am Instrument bzw. mit der Stimme regelmäßig üben und proben, sich im Selbststudium mit Musikstücken vertraut machen, Gesangspartien oder Instrumentenstimmen erarbeiten 


Ensembles bei Proben, Aufführungen und Aufnahmen dirigieren, organisatorische Aufgaben im Musikbetrieb übernehmen, z. B. Konzerte inhaltlich planen, Ensembles zusammenstellen 


Sänger/innen, Tänzer/innen oder Instrumentalisten und Instrumentalistinnen in der Regel am Klavier bei den Proben begleiten, Sounds, Film- und Werbemusik entwickeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


9411 Musiker/innen


9412 Sänger/innen


9413 Dirigenten/Dirigentinnen


9414 Komponisten/Komponistinnen


9418 Musik-, Gesangs- und Dirigententätigkeiten (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten

3Berufsgruppe

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