Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einer bestimmten wissenschaftlichen Disziplin, einem Beruf oder technischen Fachgebiet befassen, z. B. Ärztevereinigungen, Rechtsanwaltsvereinigungen, Wirtschaftsprüfervereinigungen, Ingenieurvereinigungen, Architektenvereinigungen usw. – Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten auf wissenschaftlichem, akademischem oder kulturellem Gebiet wie Schriftstellerverbände, Künstlerverbände, Journalistenverbände usw. – Gelehrtenvereinigungen Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Wahrung und Förderung der Belange eines Berufsstandes inklusive der Informationsverbreitung und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Vertretung vor staatlichen Stellen, das Aufstellen von berufsethischen Grundsätzen sowie die Aufsicht über ihre Einhaltung
Diese Unterklasse umfasst nicht: – von diesen Vereinigungen durchgeführte Bildungsmaßnahmen (s. Abteilung 85)
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