Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von kirchlichen Vereinigungen oder Einzelpersonen, die in Kirchen, Moscheen, Tempeln, Synagogen oder an anderen Orten unmittelbar für Gläubige Dienstleistungen erbringen – Tätigkeiten von Klöstern und Konventen – Tätigkeiten im Zusammenhang mit religiöser Klausur – Abhalten von Trauergottesdiensten
Diese Unterklasse umfasst nicht: – von diesen Vereinigungen durchgeführte Bildungsmaßnahmen (s. Abteilung 85) – Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich des Gesundheitswesens (s. Abteilung 86) – Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich der Sozialarbeit (s. Abteilungen 87 und 88)
Kirchliche u.sonst. religiöse Vereinigungen
Kirchliche u.sonst.religiöse Vereinigungen
Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen