Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

0130 Unteroffiziere ohne Portepee

Inhalt: Angehörige dieser Berufe erfüllen bei der Bundeswehr im Unteroffiziersrang ohne Portepee zumeist Aufgaben, die denen des erlernten zivilen Berufs entsprechen. Sie sind im allgemeinen Fachdienst tätig, im Sanitätsdienst oder im Militärmusikdienst.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


für den erlernten Zivilberuf typische Aufgaben in allen Uniformträgerbereichen (Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis) übernehmen


aufgrund des Dienstgrades Vorgesetztenfunktionen im Sinne einer allgemeinen Befehlsbefugnis gegenüber den Mannschaften wahrnehmen


Fachaufgaben im allgemeinen Fachdienst wahrnehmen, z. B. in der Elektronikinstandsetzung, der Luftfahrzeugausrüstungstechnik, in der Kfz-Instandsetzung oder im Bereich Verpflegung


Patienten und Patientinnen betreuen, Blut abnehmen, Verbände anlegen, über Prophylaxe beraten, bei der ärztlichen Behandlung assistieren, Patientenakten führen


medizinische Instrumente, Geräte und Apparate verwenden, pflegen, desinfizieren und sterilisieren, den Bestand an Medikamenten und anderem Medizinbedarf pflegen


das Musikrepertoire, je nach musikalischer Richtung des Musikkorps, einstudieren und vortragen, ggf. Tonanlagen aufbauen und Soundchecks durchführen


gegebenenfalls an Auslandseinsätzen teilnehmen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 01302 Unteroffiziere ohne Portepee
Nicht einzubeziehende Positionen:


0110 Offiziere


0120 Unteroffiziere mit Portepee


0140 Angehörige der regulären Streitkräfte in sonstigen Rängen

Abgrenzung

Kurztitel

Unteroffiziere ohne Portepee

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe