Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

1172 Berufe in der Natur- und Landschaftspflege

Inhalt: Angehörige dieser Berufe sind für die Planung, Anlage und Pflege von Kultur- und Erholungslandschaften zuständig, betreuen und überwachen Schutzgebiete, planen Maßnahmen zum Naturschutz und führen diese durch.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Arbeiten in der Landschaftspflege ausführen, z. B. Pflanzungen und Biotope anlegen, Wiederaufforstung durchführen, Wege und Waldspielplätze anlegen und pflegen


Konzepte entwickeln und durchführen, z. B. zum Schutz wertvoller Grünlandstandorte, zur Aufforstung oder Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen


landschaftsökologische Planungen durchführen, z. B. Entwicklungsprozesse abschätzen, Simulationen durchführen, Maßnahmen zu Biotopschutz und Landnutzung erarbeiten


Maßnahmen zum Naturschutz planen und durchführen, z. B. Biotope kartieren, Schutzgebiete festlegen und verwalten, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen


Schutzgebiete betreuen und überwachen, z. B. Störungen, besondere Vorkommnisse und Veränderungen dokumentieren, ggf. Maßnahmen ergreifen


Renaturierung, z. B. von Industriebrachen, planen und durchführen


Tätigkeiten in der Grundlagen- oder angewandten Forschung übernehmen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 11722 Berufe in der Natur- und Landschaftspflege – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 11723 Berufe in der Natur- und Landschaftspflege – komplexe Spezialistentätigkeiten 11724 Berufe in der Natur- und Landschaftspflege – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


1110 Berufe in der Landwirtschaft (ohne Spezialisierung)


1210 Berufe im Gartenbau (ohne Spezialisierung)


1214 Berufe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau


4231 Berufe in der Umweltschutzverwaltung und -beratung

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe in der Natur-, Landschaftspflege

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe