Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2229 Aufsichtskräfte – Farb- und Lacktechnik

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Farb- und Lacktechnik. Sie planen, koordinieren und überwachen die Produktionsabläufe bei der Herstellung und Verarbeitung von Farben und Lacken.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel, z. B. der Fertigungs-, Abfüll- und Verpackungsanlagen, sicherstellen, regelmäßige Wartungsarbeiten veranlassen und überwachen


Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen abstimmen und koordinieren


Arbeitsleistung und -qualität sowie Kostenentwicklung im jeweiligen Verantwortungsbereich überwachen, Optimierungsprozesse einleiten


Personal- und Betriebsmitteleinsatz planen, rechtzeitige Bereitstellung von Materialien, wie z. B. chemische Grundstoffe, Farbpigmente, Lösungs- und Bindemittel, veranlassen


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen


Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen durchsetzen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 22293 Aufsichtskräfte – Farb- und Lacktechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:


2439 Aufsichtskräfte – Metalloberflächenbehandlung


3329 Aufsichtskräfte – Maler- und Lackierer-, Stuckateurarbeiten, Bauwerksabdichtung, Holz- und Bautenschutz

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht - Farb-, Lacktechnik

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe