Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2321 Berufe in der Digital- und Printmediengestaltung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe gestalten digitale und Printmedien. Sie setzen die Vorgaben von Kunden und Kundinnen technisch um, entwickeln Konzepte und erstellen Layouts. Zudem steuern und überwachen sie die Produktion von Medienprodukten.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


anhand der Aufgabenstellung und Kundenanforderung Auftragsziele ableiten


Kunden und Kundinnen über die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten von Medienprojekten und die technischen Details beraten


Konzeptionen für konventionelle und digitale Medienprodukte entwickeln und dem Auftraggeber präsentieren


Computeranwendungen nutzen, um Bilder, Texte, Layouts und Umbrüche für den Druck und die Darstellung auf anderen visuellen Medien zu generieren


Gestaltungsvarianten entwickeln, fachspezifische Software einsetzen, z. B. Layout- oder Bildbearbeitungsprogramme


mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten, z. B. mit Mediendesignagenturen, Druckereien oder mit spezialisierten holz-, kunststoff- oder metallverarbeitenden Betrieben
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 23212 Berufe in der Digital- und Printmediengestaltung – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 23213 Berufe in der Digital- und Printmediengestaltung – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2332 Berufe in der Fotografie


4315 Berufe in der Medieninformatik

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe Digital-, Printmediengestaltung

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe