Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2721 Technische Zeichner/innen

Inhalt: Angehörige dieser Berufe erstellen Pläne und technische Unterlagen nach Vorgaben von Konstrukteuren und Konstrukteurinnen oder Architekten und Architektinnen. Sie zeichnen z. B. Schalt- oder Baupläne, fertigen Zeichnungen von Bauteilen aus Holz bzw. Metall oder Maschinen anhand von Skizzen, Maßen und anderen Daten an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Skizzen und Entwürfe nach Modell, Daten oder Vorlage anfertigen, z. B. Bauzeichnungen, Produktions- und Montageskizzen, die für Techniker und Planer für die Herstellung, Installation und den Bau von Maschinen, Gebäuden, Straßen oder Anlagen benötigt werden


Ingenieure und Ingenieurinnen bei der Entwicklung von Einzelteilen und Baugruppen von technischen Produkten vor allem mit 3-D-CAD-Systemen unterstützen


manuell und überwiegend rechnergestützt zeichnen, am Computer erstellte Zeichnungen und Berechnungen prüfen, Zeichnungsänderungen durchführen


technische Zeichnungen bemaßen und kennzeichnen, z. B. technische Angaben eintragen, nach funktions- und fertigungsgerechten Gesichtspunkten bemaßen


fachbezogene Berechnungen durchführen


technische Begleitunterlagen erstellen, z. B. Bauteil-, Maschinen-, Geräte- und Stücklisten, Übersichtspläne, Diagramme, Tabellen und Handbücher erstellen


Vermessungsarbeiten durchführen, z. B. vorhandene und zu erstellende Bauten oder Bauteile auf- und einmessen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 27212 Technische Zeichner/innen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
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Kurztitel

Technische Zeichner/innen

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe