Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen27293 Aufsichtskräfte – Technisches Zeichnen, Konstruktion und Modellbau
Detailinformationen
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im technischen Zeichnen, in der Konstruktion oder im Modellbau, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe entwickeln und verbessern Produktions- und Herstellungsprozess und beaufsichtigen Mitarbeiter/innen in Werkstätten und Abteilungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
planende, koordinierende und kontrollierende Aufgaben in Werkstatt und Abteilung, auch gegenüber den Mitarbeiter/innen, übernehmen
Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, Arbeiten auf Mitarbeiter/innen übertragen, ggf. bei Aufgaben selbst mitarbeiten
die Betriebsbereitschaft von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln überwachen, Materialdisposition durchführen
Arbeitsdurchführung und -qualität planen, Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen
Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren, Betriebsmittel planen
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
an der Verbesserung von Produktions- und Herstellungsprozessen sowie an der Weiterentwicklung von Betriebsmitteln und Werkzeugen mitwirken
planende, koordinierende und kontrollierende Aufgaben in Werkstatt und Abteilung, auch gegenüber den Mitarbeiter/innen, übernehmen
Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, Arbeiten auf Mitarbeiter/innen übertragen, ggf. bei Aufgaben selbst mitarbeiten
die Betriebsbereitschaft von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln überwachen, Materialdisposition durchführen
Arbeitsdurchführung und -qualität planen, Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen
Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren, Betriebsmittel planen
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
an der Verbesserung von Produktions- und Herstellungsprozessen sowie an der Weiterentwicklung von Betriebsmitteln und Werkzeugen mitwirken
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
27293-10000 Biologiemodellmachermeister/in
27293-10100 Modellbauermeister/in/Bachelor Professional im Modellbauer-Handwerk
27293-10200 Abteilungsleiter/in (Bauzeichenbüro)
27293-10300 Industriemeister/in - Planung/Konstruktion
27293-10400 Betriebsmeister/in (Modellbaumechanik)
27293-10500 Werkstattleiter/in (Holz-Modellbau)
27293-10600 Meister/in - Modellbauerhandwerk
27293-10800 Holzmodellbaumeister/in
27293-11000 Industriemeister/in - Modellbaumechanik
Nicht einzubeziehende Berufe:
Konstrukteur/in(27223)
Konstruktionsingenieur/in(27224)
Konstrukteur/in(27223)
Konstruktionsingenieur/in(27224)
Abgrenzung
- 27223 Berufe in der Konstruktion und im Gerätebau – komplexe Spezialistentätigkeiten
- 27224 Berufe in der Konstruktion und im Gerätebau – hoch komplexe Tätigkeiten
Gegenüberstellung
kldb2010v2020 ⇄ kldb2010
kldb2010v2020 - kldb2010
| kldb2010v2020 | Inhalt | kldb2010 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 27293 | Aufsichtskräfte – Technisches Zeichnen, Konstruktion und Modellbau | Aufsichtskräfte - Technisches Zeichnen, Konstruktion und Modellbau | 27293 | Aufsichtskräfte - Technisches Zeichnen, Konstruktion und Modellbau | ||
Stichwörter
- Abteilungsleiter/in (Bauzeichenbüro)
- Betriebsmeister/in (Modellbaumechanik)
- Biologiemodellmachermeister/in
- Holzmodellbaumeister/in
- Industriemeister/in - Modellbaumechanik
- Industriemeister/in - Planung/Konstruktion
- Meister/in - Modellbauerhandwerk
- Modellbauermeister/in/Bachelor Professional im Modellbauer-Handwerk
- Werkstattleiter/in (Holz-Modellbau)
Kurztitel
Aufsicht-TechZeichnen,Konstrukt.Modellb.
Ebene
Ebene 5: Berufsgattung
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.