Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2910 Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung)

Inhalt: Angehörige dieser Berufe stellen Getränke aller Art her oder betreuen technische wie auch kaufmännische Aufgaben in der Getränkeproduktion und bei entsprechenden Zuliefer- und Handelsbetrieben von fachlicher Seite.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Roh- und Halbware, wie z. B. Obst und Gemüse einkaufen, übernehmen, begutachten und lagern, für die rechtzeitige Bereitstellung sorgen


Getränkeproduktion bzw. Arbeitsprozesse planen, steuern und überwachen


Maschinen und Anlagen der Getränke- und Kellereitechnik einrichten, bedienen, überwachen, reinigen und desinfizieren, warten und instand halten


physikalisch- und chemischtechnologische sowie sensorische Qualitätskontrollen planen, durchführen und überwachen


die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, z. B. zu Arbeits- und Unfallschutz sowie Lebensmittelhygiene, sicherstellen


Getränke und Herstellungsverfahren unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer und lebensmittelrechtlicher Kriterien entwickeln und verbessern bzw. dabei mitwirken
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 29103 Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung) – komplexe Spezialistentätigkeiten 29104 Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung) – hoch komplexe Tätigkeiten 29102 Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2920 Berufe in der Lebensmittelherstellung (ohne Spezialisierung)


2925 Berufe in der Milchproduktherstellung

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe in der Getränkeherstellung (o.S.)

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe