Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

321 Hochbau

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Ausführung, Planung, Leitung und Qualitätskontrolle von Baumaßnahmen im Bereich des Hochbaus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Bauarbeiten ausführen, z. B. Maurer- oder Dachdeckerarbeiten, Gerüste oder Schornsteine errichten, Fassaden gestalten, Bauwerke abbrechen


Bauwerke bzw. Bauwerksteile im Hochbau und Industriebau entwerfen, planen und berechnen


Detail- und Ausführungspläne zeichnen, technische Konstruktionen im Hochbau auswählen, bauphysikalische Nachweise aufstellen


Baustellen und Bauabläufe leiten, kontrollieren und steuern, Bauausführung auf Fristen, Kosten und Qualität kontrollieren, Angebote und Bauabrechnungen erstellen


Abnahmen der Baumaßnahmen veranlassen, behördliche Bauüberwachung, Baustellenkontrollen und Bauabnahmen durchführen


in Wissenschaft und Forschung z. B. neue Baumethoden entwickeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 3210 Berufe im Hochbau (ohne Spezialisierung) 3211 Berufe im Beton- und Stahlbetonbau 3212 Berufe im Maurerhandwerk 3213 Berufe im Schornsteinbau 3214 Berufe in der Dachdeckerei 3215 Berufe im Fassadenbau 3216 Berufe im Gerüstbau 3217 Berufe im Bauwerksabbruch 3219 Aufsichtskräfte – Hochbau
Nicht einzubeziehende Positionen:


311 Bauplanung und -überwachung, Architektur


525 Bau- und Transportgeräteführung

Abgrenzung

Kurztitel

Hochbau

Ebene

Ebene 3: Berufsgruppe