Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

322 Tiefbau

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Ausführung, Planung, Steuerung und Qualitätskontrolle von Baumaßnahmen im Bereich des Tiefbaus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Bauarbeiten ausführen, z. B. Schachtarbeiten durchführen, Straßen instand setzen, Gleise austauschen, Wasserbauwerke errichten


Bauwerke bzw. Tiefbauanlagen entwerfen, planen und berechnen, Detail- und Ausführungspläne sowie ggf. Modelle anfertigen


Proben von verwendeten Materialien und Böden nehmen und analysieren


Baustellen und Bauabläufe leiten, kontrollieren und steuern, Bauausführung auf Termine, Kosten und Qualität kontrollieren, Angebote und Bauabrechnungen erstellen


Abnahme der Baumaßnahmen veranlassen bzw. durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 3220 Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung) 3221 Pflasterer/Pflasterinnen und Steinsetzer/innen 3222 Berufe im Straßen- und Asphaltbau 3223 Berufe im Gleisbau 3224 Berufe im Brunnenbau 3225 Berufe im Kanal- und Tunnelbau 3226 Berufe im Kultur- und Wasserbau 3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau
Nicht einzubeziehende Positionen:


211 Berg-, Tagebau und Sprengtechnik


311 Bauplanung und -überwachung, Architektur


525 Bau- und Transportgeräteführung

Abgrenzung

Kurztitel

Tiefbau

Ebene

Ebene 3: Berufsgruppe