Classification of Occupations, issue 2010 Version 2020

Clas­si­fi­cat­ion Struc­ture

3419 Aufsichtskräfte – Gebäudetechnik

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Gebäudetechnik. Sie sind dafür verantwortlich, dass betriebs- und gebäudetechnische Einrichtungen gewartet, repariert und optimiert werden.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Wartung von Geräten, Maschinen, Anlagen und Installationen sicherstellen, gegebenenfalls Instandsetzung, Umrüstung und Umbau veranlassen, anspruchsvolle Arbeiten selbst durchführen


Mitarbeiter/innen fachlich anleiten und Aufgaben verteilen


Konzepte für die Instandhaltung der betreuten Anlagen entwickeln, verbessern und einführen


technische Weiterentwicklungen umsetzen sowie Neuankäufe organisieren


benötigtes Material, Bau- und Ersatzteile disponieren, den Einsatz planen und die Erhaltung der Betriebsbereitschaft gewährleisten, dabei Kostenpläne und -entwicklung überwachen


Arbeitsprozesse optimieren bzw. Optimierungsvorschläge ausarbeiten


die wirtschaftliche Energieversorgung der betreuten Gebäudetechnik sicherstellen


Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 34193 Aufsichtskräfte – Gebäudetechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:


2639 Aufsichtskräfte – Elektrotechnik


3429 Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Excludes

Short Title

Aufsicht - Gebäudetechnik

Level

Level 4: ► DE