Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

4233 Strahlenschutzbeauftragte

Inhalt: Angehörige dieser Berufe stellen die Einhaltung der Vorschriften zum Strahlenschutz sicher, schützen Menschen und Sachgüter vor dem Einwirken schädlicher Strahlen und entfernen chemische, biologische oder radioaktive Verunreinigungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


sicherstellen, dass beim Umgang mit radioaktiven Stoffen unnötige Strahlenexpositionen oder Kontaminationen von Personen, Sachgütern oder der Umwelt vermieden werden


Messungen, Prüfungen, Kontrollen durchführen, um die Einhaltung technischer, ärztlicher und organisatorischer Vorschriften in Betrieben, z. B. kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen, zu überwachen


Messergebnisse dokumentieren, Dokumentationssysteme einrichten und pflegen


geeignete Schutzmaßnahmen planen und realisieren


technische Strahlenschutzgeräte pflegen und auf Funktionstüchtigkeit prüfen


Risiken an den Arbeitsplätzen identifizieren, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen oder betrieblichen Vorschriften und Gefahren melden sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes initiieren


Kontaminationen, z. B. durch schwerwiegende und nachhaltige chemische, biologische oder radioaktive Belastungen, beseitigen


Pläne und Strategien für die fachgerechte Entsorgung belasteter Stoffe sowie Chemikalienreste erstellen und implementieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 42333 Strahlenschutzbeauftragte – komplexe Spezialistentätigkeiten 42334 Strahlenschutzbeauftragte – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5312 Berufe in Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik

Abgrenzung

Kurztitel

Strahlenschutzbeauftragte

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe