Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen5140 Servicekräfte im Personenverkehr (ohne Spezialisierung)
Detailinformationen
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe beraten und betreuen Gäste im Personenverkehr. Sie erteilen Auskünfte, arbeiten im Service, sorgen für die Sicherheit und den Komfort der Passagiere auf der Straße, der Schiene, in der Luft sowie auf dem Wasser.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Passagiere beraten, z. B. Auskünfte erteilen und über den Ablauf sowie die Ausstattung informieren
Fahrscheine ausstellen und kontrollieren
beim Einsteigen, Einnehmen der Sitzplätze und Verstauung des Gepäcks helfen
Speisen, Getränke und ggf. zollfreie Ware verkaufen und Mahlzeiten servieren
die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gewährleisten
Hygienevorschriften einhalten und ggf. einfache Reinigungsmaßnahmen ausführen
Passagiere beraten, z. B. Auskünfte erteilen und über den Ablauf sowie die Ausstattung informieren
Fahrscheine ausstellen und kontrollieren
beim Einsteigen, Einnehmen der Sitzplätze und Verstauung des Gepäcks helfen
Speisen, Getränke und ggf. zollfreie Ware verkaufen und Mahlzeiten servieren
die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gewährleisten
Hygienevorschriften einhalten und ggf. einfache Reinigungsmaßnahmen ausführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
51401 Servicekräfte im Personenverkehr (ohne Spezialisierung) – Helfer- und Anlerntätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
5161 Verkehrskaufleute
5161 Verkehrskaufleute
Abgrenzung
Kurztitel
Servicekräfte Personenverkehr (o.S.)
Ebene
Ebene 4: Berufsuntergruppe
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