Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

51643 Luftverkehrskaufleute – komplexe Spezialistentätigkeiten

Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Luftverkehrskaufleute, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe verkaufen Transport- oder Beförderungsleistungen des Luftverkehrs, planen Routen und erledigen organisatorisch-betriebswirtschaftliche Tätigkeiten.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


organisatorische Aufgaben wahrnehmen, z. B. Flugpläne unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren ausarbeiten


kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, Kosten-Leistungs-Rechnungen durchführen, z. B. Tarife oder Frachtkapazitäten und -kosten errechnen


Transport- und Ladungsmärkte analysieren, marktgerechte Leistungsangebote für den Luftverkehr entwickeln


eingehende Reklamationen bearbeiten, ggf. Mängel- und Schadensberichte erstellen


Berichte für die Geschäftsleitung erstellen
Zugeordnete Berufe (Beispiele): 51643-10000 Luftfrachtagent/in 51643-10200 Fachwirt/in - Luftverkehr
Nicht einzubeziehende Berufe:


Fachwirt/in - Verkehr(51613)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

kldb2010v2020 - kldb2010
kldb2010v2020 Inhalt kldb2010
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
51643 Luftverkehrskaufleute – komplexe Spezialistentätigkeiten Luftverkehrskaufleute - komplexe Spezialistentätigkeiten 51643 Luftverkehrskaufleute - komplexe Spezialistentätigkeiten

Stichwörter

  • Fachwirt/in - Luftverkehr
  • Luftfrachtagent/in

Kurztitel

Luftverkehrskaufleute - Spezialist

Ebene

Ebene 5: Berufsgattung