Classification of Occupations, issue 2010 Version 2020
Classification Structure
Skip classification structure52313 Piloten/Pilotinnen und Verkehrsflugzeugführer/innen – komplexe Spezialistentätigkeiten
Details
Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Flugzeugführung, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe steuern Passagier- und Frachtflugzeuge.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Wettermeldungen überprüfen und Wetterlage beurteilen, Flugzeiten und Treibstoffbedarf berechnen
die vorgeschriebenen Checks durchführen, die Instrumente überprüfen, das Fluggerät auf Betriebssicherheit prüfen
Abläufe mit der Besatzung besprechen
Flüge durchführen, dabei die Systeme ordnungsgemäß und sachgerecht bedienen und präzise navigieren, z. T. im Instrumentenflug
bei Störungen über das weitere Vorgehen entscheiden, z. B. Gewitterfronten umfliegen, Ausweichmanöver durchführen oder Ausweichflughäfen ansteuern
per Sprechfunk mit der Flugsicherung Kontakt halten, die Anweisungen der Flugsicherung befolgen
Flüge dokumentieren, z. B. Berichte über Flugverlauf, Besonderheiten oder aufgetretene Mängel erstellen
Testflüge durchführen, z. B. als Erstflüge neuer Flugzeuge oder im Rahmen von Zulassungsverfahren von Flugzeugmustern für den Luftverkehr
Wettermeldungen überprüfen und Wetterlage beurteilen, Flugzeiten und Treibstoffbedarf berechnen
die vorgeschriebenen Checks durchführen, die Instrumente überprüfen, das Fluggerät auf Betriebssicherheit prüfen
Abläufe mit der Besatzung besprechen
Flüge durchführen, dabei die Systeme ordnungsgemäß und sachgerecht bedienen und präzise navigieren, z. T. im Instrumentenflug
bei Störungen über das weitere Vorgehen entscheiden, z. B. Gewitterfronten umfliegen, Ausweichmanöver durchführen oder Ausweichflughäfen ansteuern
per Sprechfunk mit der Flugsicherung Kontakt halten, die Anweisungen der Flugsicherung befolgen
Flüge dokumentieren, z. B. Berichte über Flugverlauf, Besonderheiten oder aufgetretene Mängel erstellen
Testflüge durchführen, z. B. als Erstflüge neuer Flugzeuge oder im Rahmen von Zulassungsverfahren von Flugzeugmustern für den Luftverkehr
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
52313-103 Co-Pilot/in
52313-104 Berufsflugzeugführer/in (CPL (A))
52313-105 Privatflugzeugführer/in (PPL-A)
52313-107 First Officer (Ziviler Luftverkehr)
52313-108 Ingenieur/in (FS) - Flugzeugführung
Nicht einzubeziehende Berufe:
Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))(52383)
Freiballonführer/in(52383)
Luftschiffführer/in(52383)
Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))(52383)
Freiballonführer/in(52383)
Luftschiffführer/in(52383)
Excludes
Keywords
- Piloten/Pilotinnen und Verkehrsflugzeugführer/innen – komplexe Spezialistentätigkeiten
Short Title
PilotenVerkehrsflugzeugführer-Spezialist
Level
Level 5: ► DE
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
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