Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8114 Tiermedizinische Fachangestellte

Inhalt: Angehörige dieser Berufe assistieren Tierärzten und -ärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische Tätigkeiten und Verwaltungsarbeiten durch.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


den Praxisablauf in Tierarztpraxen organisieren, Verwaltungsarbeiten erledigen, Abrechnungen für erbrachte Leistungen erstellen


Röntgenaufnahmen anfertigen


bei Behandlungen und chirurgischen Eingriffen durch Tierärzte und -ärztinnen assistieren


Tiere vor, während und nach einer Behandlung betreuen


Behandlungsabläufe dokumentieren


Instrumente, Praxisräume und Einrichtungsgegenstände pflegen, reinigen, desinfizieren bzw. sterilisieren


Tierhalter/innen in Fragen der artgerechten Haltung, der Zucht, der Prävention von Krankheiten sowie der Tierernährung beraten


die tierärztliche Apotheke verwalten


künstliche Besamung, z. B. bei Schweinen oder Rindern, zum optimalen Zeitpunkt durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 81142 Tiermedizinische Fachangestellte – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 81143 Tiermedizinische Fachangestellte – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


1150 Berufe in der Tierpflege (ohne Spezialisierung)

Abgrenzung

Kurztitel

Tiermedizinische Fachangestellte

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe