Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8130 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung)

Inhalt: Angehörige dieser Berufe betreuen und versorgen Patienten und Patientinnen, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


mit ärztlichen Fachkräften zusammenarbeiten und bei ärztlichen Maßnahmen assistieren, z. B. Wundern säubern und medizinische Verbände anbringen


Maßnahmen der Behandlungspflege und der speziellen Pflege entsprechend der aufgestellten Pflegepläne durchführen, z. B. nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen, Infusionen legen, Wunden versorgen


Patienten und Patientinnen bei der Nahrungsaufnahme helfen, Puls, Temperatur, Blutdruck messen, für eine fachgerechte Lagerung sorgen


Patienten und Patientinnen auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vorbereiten und während solcher Maßnahmen betreuen


den Gesundheitszustand von Patienten und Patientinnen und ihre Reaktion auf Behandlungen überwachen und aufzeichnen


für Sauberkeit und Hygiene in Krankenzimmern sorgen, Betten abziehen und beziehen


bei der Pflegedokumentation und -organisation assistieren


in Notfällen bei Erste-Hilfe-Behandlungen unterstützen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 81301 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung) – Helfer-/Anlerntätigkeiten 81302 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8210 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)


8313 Berufe in Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik


8314 Berufe in der Haus- und Familienpflege

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe Gesundheits-, Krankenpflege (o.S)

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe