Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8140 Ärzte/Ärztinnen (ohne Spezialisierung)

Inhalt: Angehörige dieser Berufe sind in der Humanmedizin, insbesondere im Fachgebiet der Allgemeinmedizin, tätig. Sie diagnostizieren Krankheiten, legen Therapiemaßnahmen fest und führen medizinische Behandlungen sowie Vorsorgeuntersuchungen durch.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Patienten und Patientinnen untersuchen, behandeln und medizinisch betreuen


Krankheitsbild ermitteln, Diagnose stellen, z. B. Anamnese erheben, pathologische Veränderungen des Körpers ermitteln


Labor-, Röntgenuntersuchungen und andere Diagnoseverfahren veranlassen


Patienten und Patientinnen und Angehörige über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und Kosten informieren


Medikamente und andere Behandlungsmaßnahmen, z. B. Physiotherapie oder Bestrahlungen, verschreiben oder veranlassen


medizinische Informationen über den Patienten/die Patientin und ihre Anamnesen aufzeichnen und diese mit Fachärzten/-ärztinnen und anderen Gesundheitsexperten austauschen, um eine kontinuierliche medizinische Betreuung zu ermöglichen


in Prävention und Rehabilitation mitwirken, z. B. über gesunde Lebensweise sowie Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen informieren und beraten


Verwaltungs- und Organisationsaufgaben erledigen, z. B. ärztliche Gutachten anfertigen


auf dem Gebiet der Humanmedizin an medizinischen Forschungsvorhaben mitwirken, Forschungsberichte verfassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 81404 Ärzte/Ärztinnen (ohne Spezialisierung) – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8149 Führungskräfte – Human- und Zahnmedizin


8175 Berufe in der Heilkunde und Homöopathie

Abgrenzung

Kurztitel

Ärzte/Ärztinnen (o. S.)

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe