Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8177 Podologen/Podologinnen

Inhalt: Angehörige dieser Berufe führen Tätigkeiten in der medizinischen Fußpflege aus. Sie pflegen Füße in präventiver, kurativer und rehabilitativer Hinsicht und gewährleisten dadurch den Erhalt der Fußgesundheit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Anamnese erheben, Problemursachen klären und Patienten und Patientinnen bzw. Kunden und Kundinnen über geeignetes Schuhwerk oder häusliche Pflegemaßnahmen beraten


Füße medizinisch pflegen, Fuß- und Beinmassagen durchführen, Hühneraugen, Warzen oder Fußpilz behandeln


orthopädische Hilfsmittel, z. B. Zehenstützen und Bandagen, anpassen


Arbeitsgeräte desinfizieren und sterilisieren, den jeweiligen Behandlungsplatz vorbereiten


administrative und kaufmännische Aufgaben erledigen, z. B. Kunden- bzw. Patientendaten aufnehmen, podologische Leistungen abrechnen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 81772 Podologen/Podologinnen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8232 Berufe in der Kosmetik

Abgrenzung

Kurztitel

Podologen/innen

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe