Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen8333 Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser
Detailinformationen
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe widmen sich religiösen Aufgaben. Sie vermitteln ihre Glaubenslehre, bauen Ordens- und Glaubensgemeinschaften auf, leiten diese und organisieren Hilfsprogramme für in Not geratene Menschen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
in der Gemeinschaft beten und meditieren
Gottesdienste vorbereiten und veranstalten
religiöse Erziehung, spirituelle Anleitung und moralische Unterstützung von Personen und Kommunen bereitstellen
Hilfsleistungen für in Not geratene Menschen organisieren und durchführen
Ordens- oder Glaubensgemeinschaften leiten, religiöse Aufgaben an die Angehörigen der Gemeinschaft delegieren
in der Gemeinschaft beten und meditieren
Gottesdienste vorbereiten und veranstalten
religiöse Erziehung, spirituelle Anleitung und moralische Unterstützung von Personen und Kommunen bereitstellen
Hilfsleistungen für in Not geratene Menschen organisieren und durchführen
Ordens- oder Glaubensgemeinschaften leiten, religiöse Aufgaben an die Angehörigen der Gemeinschaft delegieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
83332 Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
83333 Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser – komplexe Spezialistentätigkeiten
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Kurztitel
Angehörige geistl. Orden, Mutterhäuser
Ebene
Ebene 4: Berufsuntergruppe
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