Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8430 Berufe in der Hochschullehre und -forschung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe lehren und forschen an Universitäten und Hochschulen und betreuen Studierende.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Vorlesungen, Seminare oder Übungen durchführen, den Studierenden wissenschaftliches Grundlagen- und Spezialwissen vermitteln


die Studierenden zur Diskussion anregen und zu selbstständigem Arbeiten und eigenständigem Denken anleiten


Lehrmaterialien konzipieren bzw. selbst erstellen, Laboratorien, Sammlungen und Bibliotheken betreuen


Leistungsnachweise, z. B. Klausuren vorbereiten, durchführen und korrigieren, Themen für schriftliche Hausarbeiten vergeben, Arbeiten bewerten, Prüfungen abnehmen und bewerten


die Studierenden beraten und betreuen, z. B. Studienfachberatungen durchführen, Examens- und Promotionskandidaten und -kandidatinnen betreuen


Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wahrnehmen, z. B. empirische Untersuchungen organisieren


Forschungsergebnisse in Fachzeitschriften und -büchern veröffentlichen oder sie auf internationalen Fachkongressen präsentieren


Stellungnahmen oder Gutachten, z. B. zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Arbeit von Kollegen und Kolleginnen, verfassen


als Fachbeiratsmitglieder über Angelegenheiten wie Forschung und Lehre, Erwerb und Verteilung von Drittmitteln sowie die Berufung von Kollegen und Kolleginnen mitentscheiden
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 84304 Berufe in der Hochschullehre und -forschung – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2710 Berufe in der technischen Forschung und Entwicklung (ohne Spezialisierung)

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe i. d. Hochschullehre, -forschung

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe