Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

9331 Berufe in der Bildhauerei

Inhalt: Angehörige dieser Berufe stellen Figuren, Büsten, freie Plastiken, Reliefs oder Ornamente aus Holz, Stein oder ähnlichen Werkstoffen her bzw. restaurieren Skulpturen und Plastiken.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Skulpturen und Plastiken nach eigenen künstlerischen Ideen bzw. nach Kundenwunsch anfertigen


Material, z. B. Holz, Stein, Metall, nach geplantem Objekt und Standort auswählen


Material manuell bearbeiten, mittels Band- und Dekupiersäge, Steinsägen oder Schneidbrenner grob formen, Objekte mit immer feineren Handwerkzeugen weiterbearbeiten, z. B. mit Hammer und Meißel, Beitel, Schnitzmesser, Feilen, Sandpapier


Zustand zu restaurierender Objekte feststellen, Schäden analysieren und dokumentieren


Schäden ausbessern, fehlende Teile ggf. rekonstruieren, dabei z. B. alte Fotografien zur Rekonstruktion heranziehen, beschädigte Teile austauschen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 93312 Berufe in der Bildhauerei – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 93313 Berufe in der Bildhauerei – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2123 Berufe in der Steinmetztechnik


2230 Berufe in der Holzbe- und -verarbeitung (ohne Spezialisierung)


9351 Berufe in der kunsthandwerklichen Metallgestaltung

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe in der Bildhauerei

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe