Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

9412 Sänger/innen

Inhalt: Angehörige dieser Berufe interpretieren Musikstücke solistisch oder in Ensembles und tragen die Stücke live auf der Bühne oder im Studio bei der Aufnahme von Tonträgern vor.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


sich mit musikalischen Werken im Selbststudium vertraut machen, Gesangspartien des eigenen Stimmfachs erarbeiten, regelmäßig üben


Lieder, Arien, Oratorien- und Kantatenpartien, Rollen der Opern- und Operettenliteratur sowie von Musicals oder Werke der Jazz-, Rock-, Folk- und Popmusik als Solist/in interpretieren


als Ensemble- bzw. Chormitglied weltliche und kirchenmusikalische Chorwerke, Opern, Operetten, Musicals oder Werke der Jazz-, Rock-, Folk-, Popmusik mitgestalten


an Teil- und Gesamtproben für Aufführungen, Konzerte und Musikproduktionen teilnehmen


Grundlagen, Erscheinungsformen und Wirkungsweisen der Musik im historischen und kulturellen Kontext erforschen, dabei Verständnis für musikalische Werke entwickeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 94124 Sänger/innen – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8441 Berufe in der Musikpädagogik

Abgrenzung

Kurztitel

Sänger/innen

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe