Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

9433 Hörfunk- und Fernsehmoderatoren/-moderatorinnen

Inhalt: Angehörige dieser Berufe leiten und präsentieren Sendungen in Radio und Fernsehen, führen Recherchen durch und erstellen Moderationstexte.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


aktuelle Ereignisse, Trends und Themen in den Medien verfolgen und daraus Themenvorschläge erarbeiten, Hintergrundinformationen recherchieren


Gesprächsgäste bzw. Interviewpartner oder -partnerinnen einladen, Texte für die Moderation verfassen und Interviews vorbereiten


im Hörfunk im Selbstfahrerstudio Mischpult, Abspiel-, Aufnahmegeräte bedienen, im Fernsehen Sendungen frei und mit Teleprompter moderieren


verschiedene Sendeformate, z. B. Musik-, Sport-, Nachrichtensendungen, moderieren, dabei die spezifischen Merkmale des Sendeformats berücksichtigen


in Interviews oder Talkshows in jeder Gesprächssituation angemessen reagieren, mit schwierigen Themen sensibel umgehen und professionell durch die Sendung führen


Programme ankündigen, dabei als Vermittler/in zwischen Fernsehen bzw. Hörfunk und Zuschauern sowie Zuschauerinnen bzw. Hörern und Hörerinnen auftreten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 94334 Hörfunk- und Fernsehmoderatoren/-moderatorinnen – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


9241 Redakteure/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen

Abgrenzung

Kurztitel

Hörfunk-, Fernsehmoderatoren/innen

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe