Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

9461 Berufe in der Bühnen- und Kostümbildnerei

Inhalt: Angehörige dieser Berufe entwerfen und planen Kostüme, Bühnenbilder und Set-Designs und überwachen deren Anfertigung oder setzen die Entwürfe in die Praxis um und bemalen z. B. Kulissen bzw. Dekorationen oder fertigen plastische Dekorationsteile an, z. B. Geländer oder Statuen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Bühnenbilder und Kostüme entwerfen und skizzieren


Ziele, Anforderungen und Beschränkungen für die Gestaltungskonzepte ermitteln und mit den Beteiligten festlegen


Entwürfe bzw. Vorgaben der Bühnenbildner/innen durch malerische oder plastische Gestaltung von Dekorationen umsetzen, Farben mischen und auf die Beleuchtung abstimmen


in Absprache mit dem Kostümbildner/der Kostümbildnerin über das Material, die Schnittführung und eventuelle Besonderheiten eines Kostüms entscheiden


die Herstellung von Kulissen, Dekorationen, plastischen Gegenständen überwachen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 94612 Berufe in der Bühnen- und Kostümbildnerei – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 94613 Berufe in der Bühnen- und Kostümbildnerei – komplexe Spezialistentätigkeiten 94614 Berufe in der Bühnen- und Kostümbildnerei – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2822 Berufe in der Bekleidungs-, Hut- und Mützenherstellung


9451 Berufe in der Veranstaltungs- und Bühnentechnik

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe i.d. Bühnen- und Kostümbildnerei

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe