Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

63.22.2 Seehafenbetriebe

Diese Unterklasse umfaßt:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
● Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Seehäfen und Anlegestellen, deren Aufgabe es ist, Schiffen beim Fest- und Losmachen behilflich zu sein
Diese Unterklasse umfaßt nicht:
– Betrieb von Restaurants und Bars in Seehäfen und an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4)
– Frachtumschlag in der See- und Küstenschiffahrt (s. 63.11.0)

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
63.22.2 Seehafenbetriebe Seehafenbetriebe 63.22.2 Seehafenbetriebe

Stichwörter

  • Abfertigungseinrichtungen für die Seeschiffahrt
  • Anlegestellen für die Seeschiffahrt
  • Güterabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für die Seeschiffahrt
  • Hafenbetriebe (Seehäfen; nicht Hafenschiffahrt; nicht Tätigkeiten von Yachthäfen)
  • Hafenverwaltung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen im Rahmen der Seeschifffahrt
  • Kaibetriebe (Seehäfen)
  • Personenabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für die Seeschiffahrt
  • Seehafenbetriebe (nicht Hafenschiffahrt; nicht Tätigkeiten von Yachthäfen)

Kurztitel

Seehafenbetriebe

Mitteltitel

Seehafenbetriebe

Langtitel

Seehafenbetriebe

Ebene

Ebene 6: Unterklasse