Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

63.23.3 Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt a.n.g.

Diese Unterklasse umfaßt:
– Betrieb von Flugschulen für Berufspiloten
– Flugsicherung (Flugsicherungsdienste)
Diese Unterklasse umfaßt nicht:
– Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Flughafenbereich bis zur Übergabe an die Flugsicherung (s. 63.23.1)
– Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Landeplatzbereich (s. 63.23.2)
– Betrieb von Flugschulen für Sport- und Freizeitpiloten (s. 80.41.2)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
63.23.3 Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht genannt Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht genannt 63.23.3 Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt a.n.g.

Stichwörter

  • Bergung von Luft- und Raumfahrzeugen
  • Flugschulen für Berufspiloten
  • Flugsicherung (nicht Flugverkehrsüberwachung im Flughafen- oder Landeplatzbereich)
  • Lotsendienste im Flugverkehr (nicht im Flughafen- und Landeplatzbereich)

Kurztitel

Hilfs-u.Nebentätigk.f.d. Luftfahrt ang

Mitteltitel

Hilfs-u.Nebentätigk.f.d.Luftfahrt ang

Langtitel

Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt a.n.g.

Ebene

Ebene 6: Unterklasse