Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

64.20.1 Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen

Diese Unterklasse umfaßt:
– Betreiben von Kabelnetzen einschließlich Unterhaltung dieser Netze
Diese Unterklasse umfaßt nicht:
– Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1)
– Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.30.1 Erbringung von festnetzgebundenen Telekommunikationsdienstleistungen Erbringung von festnetzgebundenen Telekommunikationsdienstleistungen 64.20.1 Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen

Stichwörter

  • Betrieb von Kabelfernsehnetzen
  • Betrieb von leitungsgebundenen Kommunikationsnetzwerken (Fernmeldenetze)
  • Fernmeldenetze, leitungsgebundene, Betrieb
  • ISDN (Kabelnetzbetrieb)
  • Kabelnetzbetrieb
  • Post/Telekom (Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen)

Kurztitel

Betrieb v.leitungsgeb. Fernmeldenetzen

Mitteltitel

Betrieb v.leitungsgeb.Fernmeldenetzen

Langtitel

Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen

Ebene

Ebene 6: Unterklasse