Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

64.20.2 Betrieb von nichtleitungsgebundenen Fernmeldenetzen

Diese Unterklasse umfaßt:
– Betreiben von Funknetzen (Rundfunk, Satellitenfunk, Mobilfunk, Richtfunk usw.) einschließlich Unterhaltung dieser Netze
Diese Unterklasse umfaßt nicht:
– Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1)
– Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.30.2 Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen ex 64.20.2 Betrieb von nichtleitungsgebundenen Fernmeldenetzen
64.30.3 Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen ex 64.20.2 Betrieb von nichtleitungsgebundenen Fernmeldenetzen

Stichwörter

  • Betrieb von nichtleitungsgebunden Kommunikationsnetzwerken (Fernmeldenetze)
  • Fernmeldenetze, nichtleitungsgebundene, Betrieb
  • Funknetzbetrieb
  • Mobilfunknetzbetrieb
  • Netzwerkmarketing im Rahmen des Betriebs von nichtleitungsgebundenen Fernmeldenetzen

Kurztitel

Betrieb v.nichtleitungs- geb.Fernmeldenetzen

Mitteltitel

Betrieb v.nichtleitungsgeb.Fernmeldenetzen

Langtitel

Betrieb von nichtleitungsgebundenen Fernmeldenetzen

Ebene

Ebene 6: Unterklasse