Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

65.23.1 Kapitalanlagegesellschaften

Diese Unterklasse umfaßt:
– Unternehmen, die dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften unterliegen und deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapieren oder Grundstücken sowie Erbbaurechten gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Die auch als "Investmentgesellschaften" bezeichneten Unternehmen verwalten das bei ihnen eingelegte Geld als Sondervermögen (Investmentfonds). Nach der Anlageart des Sondervermögens werden Wertpapierfonds und offene Immobilienfonds unterschieden.
Diese Unterklasse umfaßt nicht:
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
– Wertpapiergeschäfte für Dritte (s. 67.12.0)
– Immobilienhandel, Vermietung von Immobilien (s. 70)
– Operate-Leasing (s. 71)
– geschlossene Immobilienfonds (s. 74.15.3 und .4)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
65.23.1 Kapitalanlagegesellschaften Kapitalanlagegesellschaften 65.23.1 Kapitalanlagegesellschaften

Stichwörter

  • Investmentgesellschaften
  • Kapitalanlagegesellschaften

Kurztitel

Kapitalanlage- gesellschaften

Mitteltitel

Kapitalanlagegesellschaften

Langtitel

Kapitalanlagegesellschaften

Ebene

Ebene 6: Unterklasse