Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen75.11.0 Allgemeine öffentliche Verwaltung
Detailinformationen
Diese Unterklasse umfaßt:
– Verwaltungstätigkeiten der exekutiven und legislativen Organe auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene
– Verwaltung und Aufsicht im Finanz- und Steuerwesen:
● Anwendung von Steuersystemen
● Einzug von Steuern und Abgaben auf Waren, Steuerfahndung
● Zollverwaltung
– Ausführung des Haushaltsplans, Verwaltung öffentlicher Mittel und öffentlicher Schulden:
● Erhebung und Einzug von Geldern, Ausgabenkontrolle
– Verwaltung und Durchführung gesamtwirtschaftlicher und sozialpolitischer Planung sowie statistische und soziologische Dienste auf allen staatlichen Ebenen
– Verwaltungstätigkeiten der exekutiven und legislativen Organe auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene
– Verwaltung und Aufsicht im Finanz- und Steuerwesen:
● Anwendung von Steuersystemen
● Einzug von Steuern und Abgaben auf Waren, Steuerfahndung
● Zollverwaltung
– Ausführung des Haushaltsplans, Verwaltung öffentlicher Mittel und öffentlicher Schulden:
● Erhebung und Einzug von Geldern, Ausgabenkontrolle
– Verwaltung und Durchführung gesamtwirtschaftlicher und sozialpolitischer Planung sowie statistische und soziologische Dienste auf allen staatlichen Ebenen
Gegenüberstellung
wz2003 ⇄ wz1993
wz2003 - wz1993
| wz2003 | Inhalt | wz1993 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 75.11.0 | Allgemeine öffentliche Verwaltung | Allgemeine öffentliche Verwaltung | 75.11.0 | Allgemeine öffentliche Verwaltung | ||
Stichwörter
- Allgemeine öffentliche Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden usw.)
- Amt für Verteidigungslasten
- Amtsbürgermeister/innen
- Behörden der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden usw.)
- Bund (allgemeine öffentliche Verwaltung)
- Bundesamt für Finanzen
- Bundeskanzleramt, Bundesministerien
- Bundespresse- und -informationsamt
- Bundespräsidialamt
- Bundesrat, Bundesratsverwaltung
- Bundesrechnungshof
- Bundestag, Bundestagsverwaltung
- Bundesvermögensverwaltung
- Bürgermeister/innen
- Fahndungsdienste der Finanzverwaltung
- Finanzverwaltung (allgemeine öffentliche Verwaltung)
- Gemeinden (allgemeine öffentliche Verwaltung)
- Grenzzollämter
- Hauptzollämter
- Informationsämter (Bundespresse- und Informationsamt, Presse- und Informationsämter der Länder)
- Justizministerien
- Kassenaufsichtsämter, -prüfungsämter
- Kommunalverwaltung (allgemeine öffentliche Verwaltung)
- Kreistag, Kreistagsverwaltung (nicht Landkreistag)
- Kämmerei (Finanzverwaltung)
- Landesministerien
- Landesrechnungshöfe
- Landratsämter
- Landtag, Landtagsverwaltung
- Länder (allgemeine öffentliche Verwaltung)
- Magistrate
- Ministerien
- Ministerpräsidentenbüro
- Oberbürgermeister/innen
- Oberfinanzdirektionen, -kassen
- Oberstadtdirektor(en/innen)
- Oberste Organe der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Parlamente
- Presse- und Informationsämter der Länder
- Presseämter des Bundes und der Länder
- Rechnungshöfe
- Rechnungsprüfungsämter
- Regierende Bürgermeister/innen
- Regierungen (Bundes-, Landes-, Staatsregierungen; allgemeine öffentlicheVerwaltung)
- Regierungspräsidien (allgemeine öffentliche Verwaltung)
- Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
- Schuldenverwaltung (Finanzverwaltung)
- Senatskanzleien
- Senatsverwaltungen (Ministerien der Stadtstaaten)
- Staatsministerien
- Stadtdirektor(en/innen)
- Stadtverwaltungen (allgemeine öffentliche Verwaltung)
- Statistische Ämter von Bund, Ländern und Gemeinden
- Steuerfahndung
- Steuerverwaltung
- Vermögensverwaltung (Finanzverwaltung)
- Vertretungen der Länder beim Bund
- Verwaltung, allgemeine öffentliche
- Wahlämter
- Wehrbeauftragte/r des Deutschen Bundestages
- Zollverwaltung
Kurztitel
Allgemeine öff.Verw.
Mitteltitel
Allgemeine öff.Verw.
Langtitel
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ebene
Ebene 6: Unterklasse
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.