Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen91.20.0 Gewerkschaften
Detailinformationen
Diese Unterklasse umfaßt:
– Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter Maßnahmen durch Organisation. Hierzu gehören auch die Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder anderen Kriterien in Einzelgewerkschaften gegliedert sind.
– Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter Maßnahmen durch Organisation. Hierzu gehören auch die Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder anderen Kriterien in Einzelgewerkschaften gegliedert sind.
Gegenüberstellung
wz2003 ⇄ wz1993
wz2003 - wz1993
| wz2003 | Inhalt | wz1993 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 91.20.0 | Arbeitnehmervereinigungen | Arbeitnehmervereinigungen | 91.20.0 | Gewerkschaften | ||
Stichwörter
- Arbeitnehmervereinigungen
- Beamtenbund
- Gewerkschaften
- Gewerkschaftsvereinigungen
- Industriegewerkschaften
Kurztitel
Gewerkschaften
Mitteltitel
Gewerkschaften
Langtitel
Gewerkschaften
Ebene
Ebene 6: Unterklasse
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