Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen92.32.5 Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen
Detailinformationen
Diese Unterklasse umfaßt:
– Betrieb von Vorverkaufsstellen
– technische Hilfsdienste für Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen, Varietés, Kleinkunstbühnen u.ä. Einrichtungen
– Betrieb von Vorverkaufsstellen
– technische Hilfsdienste für Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen, Varietés, Kleinkunstbühnen u.ä. Einrichtungen
Gegenüberstellung
wz2003 ⇄ wz1993
wz2003 - wz1993
| wz2003 | Inhalt | wz1993 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 92.32.5 | Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen | Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen | 92.32.5 | Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen | ||
Stichwörter
- Aufbau und Abbau von Konzertbühnen
- Bühnenaufbau
- Bühnenbau
- Eintrittskartenverkauf für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.ä.
- Garderobenaufbewahrung für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.ä.
- Kartenverkauf
- Kartenvorverkauf
- Kleideraufbewahrung für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.ä.
- Konzertagentur (Vorverkaufsstelle)
- Konzertkassen
- Kulissenbau
- Lichtmeister/innen (technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen)
- Requisiteur, Requisiteurin
- Requisiteur/in
- Technische Hilfsdienste für Opern- und Schauspielhäuser
- Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen
- Theatergarderoben
- Theaterkartenkassen
- Veranstaltungsagentur (Vorverkaufsstelle)
- Verkauf von Konzertkarten
- Vorverkaufsstellen für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.ä.
Kurztitel
Techn.Hilfsdienste f.
kulturelle u.ä.Leistg.
Mitteltitel
Techn.Hilfsdienste f.kulturelle u.ä.Leistg.
Langtitel
Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen
Ebene
Ebene 6: Unterklasse
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.